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Sudierende der Hamburger Hochschule für Bildende Künste senden über ihren Protest hinaus."Wir fordern die Professorenschaft auf, uns in ihrer Argumentation nicht mehr als talentierte „Humanresource“ zu erniedrigen, sondern endlich Kunst als gesellschaftlich notwendigen Raum von Forschung und Experiment zu behaupten."
redaktion3 [at] fsk-hh [dot] org
http://hfbk.de
Sudierende der Hamburger Hochschule für Bildende Künste senden über ihren Protest hinaus.
"Wir fordern die Professorenschaft auf, uns in ihrer Argumentation nicht mehr als talentierte „Humanresource“ zu erniedrigen, sondern endlich Kunst als gesellschaftlich notwendigen Raum von Forschung und Experiment zu behaupten."
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Sudierende der Hamburger Hochschule für Bildende Künste senden über ihren Protest hinaus.
"Wir fordern die Professorenschaft auf, uns in ihrer Argumentation nicht mehr als talentierte „Humanresource“ zu erniedrigen, sondern endlich Kunst als gesellschaftlich notwendigen Raum von Forschung und Experiment zu behaupten."
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Deutschland im Herbst 2007
Presseerklärung der Verteidigung in den aktuellen § 129a-Verfahren („militant(e) gruppe (mg)“)
In einem seit 2006 von der Bundesanwaltschaft geführten Verfahren wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach § 129a Abs. 2 Nr. 2 StGB wurden in der Nacht 30./31.07.2007 drei der von uns verteidigten Beschuldigten wegen des Vorwurfes festgenommen, versucht zu haben, mindestens drei Lastkraftwagen der Bundeswehr auf dem Gelände der Firma MAN in Brandenburg in Brand zu setzen. Die drei Beschuldigten waren in der Tatnacht von der Polizei observiert worden. Am 31.07.2007 fanden bei vier weiteren Berliner Beschuldigten Hausdurchsuchungen statt, anlässlich derer ein weiterer Beschuldigter festgenommen wurde. Der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof erließ am 01.08.2007 Haftbefehle gegen die drei in Brandenburg sowie den in Berlin Festgenommenen.
Die aktuellen Verfahren, insbesondere die Begründung der Haftbefehle belegen einmal mehr, wie die Strafverfolgungsbehörden in Deutschland die Terrorismus-Ausnahmegesetzgebung gegen bestimmte Straftatverdächtige und Bevölkerungsteile einsetzen, nämlich unverhältnismäßig und ohne rechtstaatliche Skrupel. Im aktuellen Fall wäre in einem rechtsstaatlichen Verfahren gegen die drei in Brandenburg Festgenommenen der Tatvorwurf der versuchten Brandstiftung gem. § 306 StGB erhoben worden. Die unbestraften und in geordneten sozialen Verhältnissen lebenden Beschuldigten wären aufgrund fehlender Fluchtgefahr nicht in Untersuchungshaft genommen worden. Verfehlt erscheint schon, das versuchte In-Brand-Setzen von drei Autos unter Ausschluss einer Personengefährdung als Terrorismus zu bezeichnen. Immerhin setzt selbst der weite Straftatbestand des § 129a StGB voraus, dass die Straftaten bestimmt sind, „durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich zu schädigen“.
Die Verteidigung ist aber vor allem über die in den Haftbefehlen ausgeführte Annahme, die sieben Beschuldigten hätten in einer terroristischen Vereinigung agiert, empört.
Bezüglich eines der drei in Brandenburg Festgenommenen heißt es, dass obwohl „keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen“, dies der „Annahme des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nicht entgegen“ stehe. Wie sich vielmehr „aus den Schriften der militante(n) Gruppe(mg)“ ergäbe, entspräche dies „damit vielmehr genau den Anforderungen, die diese Vereinigung an ihre Mitglieder stellt.“ Wie beliebig diese Begründung ist, wird dadurch belegt, dass einem anderen Beschuldigten Erkenntnisse aus einem gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahren vorgehalten werden. Die Ermittlungsbehörden gehen aufgrund der durchgeführten Überwachungsmaßnahmen davon aus, dass es zu Kontakten zwischen einem der drei in Brandenburg und einem der in Berlin Festgenommenen gekommen ist. Die einzigen beiden Treffen zwischen diesen Personen sollen konspirativ vereinbart worden seien. Die Behörden haben keinerlei Erkenntnis darüber, was bei den Treffen im Februar und am April 2007 überhaupt besprochen worden sein soll. Es wird jedoch ein sehr weitgehender Schluss aus den angeblichen Treffen gezogen:
„Dieses konspirative Halten zwischen H und L lässt sich nur dadurch erklären, dass auch L in die terroristische Vereinigung „militante(n) Gruppe(mg)“ als Mitglied eingebunden ist und die konspirativ vereinbarten Treffen im Zusammenhang damit standen.“
Diese zwei konspirativen Treffen sind in der Argumentation der Karlsruher Strafverfolger nicht nur konstitutiv für den Terrorismusvorwurf, sondern die einzige Verbindung zwischen den in Brandenburg Festgenommenen und den vier in Berlin lebenden weiteren Beschuldigten. Die Verdachtsmomente gegen die vier weiteren Berliner sind an Absurdität kaum zu überbieten. So heißt es u.a.:
- „Eine von dem Sozialwissenschaftlicher ... 1998 in der Zeitschrift .. veröffentlichte wissenschaftliche Abhandlung enthält Schlagwörter und Phrasen, die in Texten der „militante(n) Gruppe (mg)“ gleichfalls verwendet werden. Die Häufigkeit der Übereinstimmung ist auffallend und nicht durch thematische Überschneidungen erklärlich.“
- „Als promovierter Politologe ist er zum einen intellektuell in der Lage, die anspruchsvollen Texte der „militante(n) Gruppe (mg)“ zu verfassen, zum anderen stehen ihm als Mitarbeiter eines Forschungszentrums Bibliotheken zur Verfügung, die er unauffällig nutzen kann, um die zur Erstellung der militanten Gruppe erforderlichen Recherchen durchzuführen.“
- „Für eine Mitgliedschaft in der militanten Gruppe spricht ferner, dass .. im Juni 2005 in der Zeitschrift … in einem Artikel über einen 1972 fehlgeschlagenen Anschlag der terroristischen Vereinigung „RZ“, bei dem ein Hausmeister zu Tode kam, berichtete und der selbe Anschlag in einem Text der militanten Gruppe vom Frühjahr 2005 thematisiert wurde.“
- „Als Promotionsstipendiat verfügt …, ebenso wie … über die intellektuellen und sachlichen Voraussetzungen, die für das Verfassen der vergleichsweise anspruchsvollen Texte der militanten Gruppe erforderlich sind.“
Als weitere Indizien werden stereotyp vielfältige Kontakte eines Teils der Beschuldigten in die militante linksextremistische Szene von Berlin behauptet. Einem der in Brandenburg Festgenommenen wird darüber hinaus zur Last gelegt, dass er bis 1992 in Berlin-Reinickendorf aufgewachsen sei und daher über die guten Ortskenntnisse verfügt, die die im Zeitraum 2001 bis heute verübten Anschläge der militanten Gruppe im Ortsteil Berlin-Reinickendorf und im Wedding erforderlich machten.
Die Erhebung des Terrorismusvorwurfes gegen die sieben Beschuldigten in diesem neuen § 129a-Verfahren ist höchst spekulativ nicht haltbar. Die Haftentscheidungen gegen vier der Beschuldigten sind skandalös. Das Vorgehen der Bundesanwaltschaft und des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof belegen einmal mehr, wie deutsche Strafverfolgungsbehörden mit den Terrorismus-Sondergesetzen in unverhältnismäßiger und rechtlich haltloser Weise gegen missliebige Tatverdächtige vorgehen.
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4
10405 Berlin
redaktion3 [at] fsk-hh [dot] org
Wir promoten das Mixtape! In Zeiten von MP3´s und Co ist das aus dem Radio aufgenommene Mixtape zur Rarität geworden. Wir glauben trotzdem an das Magnetband - j
Heavy Dub come again!
Nach langem Warten wird es im Herbst 2007 wieder eine "Dub Heavy" Party in der Flora geben. Grund genug, um in dieser Sendung einen Ausflug in die Tiefen des Dub-Spaces zu machen. Yann Ingnition steht im Kontrollzentrum und spielt zwei Stunden lang Dub in allen Styles.
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Die heutige Sendung steht unter dem Titel "Antisemitismus im nahen Osten". In einem Interview hört ihr einen Vertreter des Antifa Infoportals Magdeburg - AIP -
"Antisemitismus im nahen Osten": Da sind zum einen linke Gruppen, die eine andere emanzipatorisch linke Gruppe angreifen. Und das nicht nur mit Worten... Im Juni diesen Jahres wollten die anti-imperialistischen Magdeburger Gruppen AAMD, GIS und Frauengruppe eine Veranstaltungsreihe gegen Antisemitismus des AIP gewaltsam verhindern. Das waren nicht die ersten Übergriffe und Drohungen der sich selbst als links bezeichnenden Gruppen. Ein Vertreter des AIP erzählt, wie ihnen die politische Arbeit erschwert wird, welche Motive den Konflikt bestimmen und wie sie sich in Zukunft in Magdeburg trotzdem weiter politisch einbringen werden.
Zum anderen erfahrt Ihr in einem Beitrag mehr über Antisemitismus in der DDR. Anlass ist die Wanderaustellung "Das hat's bei uns nicht gegeben! - Antisemitismus in der DDR." Sie gastierte im Juli im Leipziger Schulmuseum. Für das Projekt recherchierten SchülerInnen aus Ostdeutschland in ihrer Region. Die Ausstellung wurde außerdem von Vorträgen, Diskussionsrunden und einem Film begleitet. Wie sich Antisemitismus in dem "antifaschistischen" Staat äußerte, erfahrt Ihr von ExpertInnen, PublizistInnen und den AustellungsmacherInnen. Die Musik hat DJ Anapoli ausgewählt. Viel Spaß!
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Wiederholung vom 12. August
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Wiederholung v. 5. August
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