Pressemitteilung der Anbieterinnengemeinschaft im FSK e.V.
Die Bundesanwaltschaft ließ heute (Mitw. 09.05.07) im Rahmen von 2 Ermittlungsverfahren aufgrund von Durchsuchungsbeschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes u.a. auch Objekte in Hamburg (z.B. Rote Flora im Schanzenviertel) durchsuchen. Zur Information für die Presse wurden dazu Termine im Polizeipräsidium Alsterdorf anberaumt.
Um 14 Uhr fand sich unsere Mitarbeiterin im Polizeipräsidium Alsterdorf ein, um dort nähere Informationen über die Durchsuchungen durch BKA und Bundesanwaltschaft in Hamburg zu bekommen. Durch die Pressestelle war ihr zuvor angekündigt worden, dass es die Möglichkeit zum persönlichen Gespräch mit der Vertreterin der Bundesanwaltschaft, Frau Dr. Kneuer geben würde, allerdings ohne dieses Gespräch mitzuschneiden. Im Präsidium warteten bereits mehrere JournalistInnen verschiedener Fernseh- und Rundfunkstationen (u.a. NDR, HH1, RTL, ntv, Reuters). Offensichtlich galt für diese nicht das Verbot, O-Töne aufzuzeichnen: sie führten Fernsehkameras und Tonaufnahmegeräte mit sich. Darauf angesprochen, teilte der diensthabende Polizeisprecher Herr Schöpflin mit, dass es der Polizei offen stände, wie sie ihrer Informationspflicht gegenüber der Presse nachkomme und dass sie gegenüber FSK keine O-Töne zulassen würden. Dies wurde später durch Frau Leven von der Pressestelle bestätigt. Begründung: das Vertrauensverhältnis zu FSK sei durch mehrere Interviews in der Vergangenheit gestört. Auf den Einwand, dass die zwei genannten Vorfälle Jahre zurück liegen und es mehrere Redakteure bei FSK gebe, wurde nicht eingegangen. Wenig später wurde dann mitgeteilt, dass Frau Kneuer mit dem FSK gar nicht sprechen wolle. Ein Gespräch kam nicht zustande.
Informationspflicht gibt es für die Hamburger Polizei und die Bundesanwaltschaft kritischen Medien gegenüber offenbar nicht. So musste FSK heute erfahren, dass das "Vertrauensverhältnis" zwischen Polizei und Sender unter anderem durch insistierendes Nachfragen eines FSK Redakteurs bei einem Interview zerstört wurde. Der Zugang zu O-Tönen und Hintergrundgesprächen wird also jenen verwehrt, die sich nicht mit den Standarterklärungen der Hamburger Polizei abspeisen lassen.
Hamburg, 09.05.2007