Stehen Ermittlungsbeamte mit einem richterlichen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss ist folgendes Verhalten ratsam:
- Lass Dir den Beschluss von den Beamten zeigen. Prüfe ob dein/euer Arbeitsplatz räumlich von dem Wortlaut des Durchsuchungsbeschlusses umfasst wird. Ist der Beschluss älter als sechs Monate, ist er offensichtlich unwirksam.
- Lass Dir ein Exemplar des Beschlusses aushändigen oder fertige eine Kopie an.