Das Verfassungsgericht in Sachen Maja:

"Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Auslieferung nach Ungarn Pressemitteilung , Nr. 13/2025 , Datum: vom 6. Februar 2025"

Beschluss vom 24. Januar 2025

... "1. Das Kammergericht hat bereits die Haftumstände, die die beschwerdeführende Person erwarteten, nicht hinreichend aufgeklärt." ...
... "2. Auf Grundlage der vorliegenden Auskünfte der ungarischen Behörden und vor dem Hintergrund des ausführlichen Vortrags der beschwerdeführenden Person konnte das Kammergericht auch nicht ohne Weiteres davon ausgehen, dass der Schutz der beschwerdeführenden Person, die sich als non-binär identifiziert, hinreichend gewährleistet werden wird." ...

taz dazu:
... "Die Auslieferung der militanten Antifaschistin Maja T. nach Ungarn hat ihre Grundrechte verletzt. Das stellte nun eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts fest. Auf die Haft in Ungarn hat dies aber keine unmittelbare Auswirkung." ...

Kommentar hinzufügen

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.
  • Allowed HTML tags: <a> <em> <strong> <cite> <code> <ul> <ol> <li> <dl> <dt> <dd> <img>
  • Zeilen und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Internet- und E-Mail-Adressen werden automatisch umgewandelt.
  • Potentially problem-causing HTML tags are filtered.
  • Each email address will be obfuscated in a human readble fashion or (if JavaScript is enabled) replaced with a spamproof clickable link.

Weitere Informationen über Formatierungsoptionen

CAPTCHA
Diese Abfrage ist nötig um diese Seite vor automatisiertem Spam zu schützen
8 + 4 =
Lösen Sie dieses einfache mathematische Problem und geben Sie das Ergebnis ein. Für 1 + 3 geben Sie z.B. 4 ein.

Online hören

.

Social Media

Feedback

Sendungen