Beschluss vom 24. Januar 2025
... "1. Das Kammergericht hat bereits die Haftumstände, die die beschwerdeführende Person erwarteten, nicht hinreichend aufgeklärt." ...
... "2. Auf Grundlage der vorliegenden Auskünfte der ungarischen Behörden und vor dem Hintergrund des ausführlichen Vortrags der beschwerdeführenden Person konnte das Kammergericht auch nicht ohne Weiteres davon ausgehen, dass der Schutz der beschwerdeführenden Person, die sich als non-binär identifiziert, hinreichend gewährleistet werden wird." ...
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