1. Todestag des Telekommunikationsgeheimnisses

Von http://www.vorratsdatenspeicherung.de/

Nach Plänen von Union und SPD soll ab Mitte 2007 zur verbesserten Strafverfolgung nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder Email in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Anonyme Emailkonten und Anonymisierungsdienste sollen verboten werden.

Mit Hilfe der gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden werden möglich. Zugriff auf die Daten sollen Polizei, Staatsanwaltschaft und ausländische Staaten erhalten.

Derzeit dürfen Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehören Standortdaten und Email-Verbindungsdaten nicht. Der Kunde kann verlangen, dass Abrechnungsdaten mit Rechnungsversand gelöscht werden. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen kann eine Speicherung zudem bisher gänzlich vermieden werden, was etwa für Journalisten und Beratungsstellen wichtig sein kann. Wo liegt das Problem?

Die aktuellen Pläne zur Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellen die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar.

Unter einer Vorratsdatenspeicherung würden wir alle leiden:

   * Eine Vorratsdatenspeicherung greift unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre ein.
   * Eine Vorratsdatenspeicherung beeinträchtigt berufliche Aktivitäten (z.B. in den Bereichen Medizin, Recht, Kirche, Journalismus) ebenso wie politische und unternehmerische Aktivitäten, die Vertraulichkeit voraussetzen. Dadurch schadet sie letztlich unserer freiheitlichen Gesellschaft insgesamt.
   * Eine Vorratsdatenspeicherung verhindert Terrorismus oder Kriminalität nicht. Sie ist unnötig und kann von Kriminellen leicht umgangen werden.
   * Eine Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.
   * Eine Vorratsdatenspeicherung ist teuer und belastet Wirtschaft und Verbraucher.
   * Eine Vorratsdatenspeicherung diskriminiert Nutzer von Telefon, Mobiltelefon und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen.

Stand der Dinge

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries treibt derzeit einen Gesetzentwurf zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland voran. Die Pläne werden von Union und SPD unterstützt. Zunehmend wird aber auch in der Politik gefordert, mit einer Vorratsdatenspeicherung zumindest solange zu warten, bis der Europäische Gerichtshof über ihre Rechtmäßigkeit entschieden hat.

Ob die Vorratsdatenspeicherung noch verhindert werden kann, hängt wesentlich vom öffentlichen Druck ab!

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