Fehlentscheidung aus Den Haag:
Ein Urteil gegen die NS-Opfer
Heute, am Freitag, den 3.2.2012, verkündete der Internationale Gerichtshof in Den Haag seine Entscheidung im Fall Deutschland ./. Italien. Er gab der Klage Deutschlands statt, mit der die Bundesrepublik Immunität gegenüber Klagen von NS-Opfern in Italien beansprucht. Deutschland klagte vor dem IGH, weil italienische Gerichte vielfach zu Gunsten der Opfer entschieden und eine Klagemöglichkeit in Italien anerkannt haben. Mit diesem Urteil ist nun der Klageweg für NS-Opfer in
Italien versperrt.