Im Spiegel ist zu lesen, dass ein Verdächtiger nach einer Schlägerei von der Polizei erschossen wurde.
In dem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass statistisch gesehen die Wahrscheinlichkeit durch eine Polizeiwaffe zu sterben in Deutschland sehr viel höher ist, als durch die Waffe eines Terroristen.
Sollte man sich mal durch den Kopf gehen lassen, wenn man bedenkt wie viel Steuergelder in Sicherheitsmaßnahmen gegen Terroristen fließen und nicht in die Ausbildung und Überwachung der Arbeitsmethoden unserer Polizei.
Sicherlich gilt auch die Unschuldsvermutung für Polizisten; bei Notwehr gilt aber auch immer die Verhältnismäßigkeit. So kann einem normalen Bürger die Verteidigung mit einem Messer gegen einen unbewaffneten Angreifer 4,5 Jahre einbringen. Eine Schusswaffe dürfte der Polizist also erst verwenden, wenn er selbst durch eine Schusswaffe bedroht wird, oder dadurch einen Unschuldigen retten kann.
Leider hat man aber zunehmend den Eindruck, dass sich die Polizei bei unserer Gefälligkeitsjustiz alles erlauben kann. Dies zeigt auch der Fall des erschossenen Studenten, der nur mit einem Messer bewaffnet war. Die verantwortlichen Polizisten wurden nicht angeklagt, obwohl ein Gutachten die Notwehr widerlegt hat. Bei der Polizei scheint im Zweifelsfall für den Todesschützen zu gelten.
Ein Zeichen eines Polizeistaates ist es, dass die Justiz der Polizei signalisiert, dass sie sich alles erlauben kann, ohne bestraft zu werden. Eine Gewaltenteilung ist dann nicht mehr gegeben...