"Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?"

Oder was ist rechtsstaatliche Beugung des Rechts?
Nach Polizei, Politik und Justiz in Leipzig nun wieder die Hausdurchsuchung bei Radio Dreyeckland.
Wir dokumentieren:
"Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat heute auf eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Karlsruhe das Hauptverfahren gegen einen Redakteur eines Rundfunksenders vor der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe eröffnet und die Anklage der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom 20.04.2023 wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot gemäß § 85 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Strafgesetzbuch zur Hauptverhandlung zugelassen. Den Beschluss des Landgerichts Karlsruhe vom 16.05.2023, in dem die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt worden war, hat der Senat aufgehoben."

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