Im Folgenden dokumentieren wir eine Stellungnahme von Rechtsanwalt Alexander Hoffmann aus Kiel vom gestrigen Freitag:
Vorwürfe gegen den Vorsitzenden der jüdischen Gemeinde Pinneberg Wolfgang Seibert, DER SPIEGEL Nr. 43 / 20.10.2018, Artikel: „Der gefühlte Jude"
Als Rechtsanwalt des Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde Pinneberg, Wolfgang Seibert, nehme ich zu den im Magazin „Der Spiegel" erhobenen Vorwürfen wie folgt Stellung:
Nach Rücksprache mit Herrn Seibert und auf meine Empfehlung hin, wird dieser keine eigene öffentliche Erklärung zu den Vorwürfen abgeben. Bezugspunkt für Herrn Seibert ist die Jüdische Gemeinde Pinneberg. Es besteht kein Interesse an einer öffentlich geführten Debatte über die Frage, wer legitimes Mitglied einer jüdischen Gemeinde sein darf und wer nicht.
In dem hier in Rede stehenden Spiegel-Artikel wird Wolfgang Seibert vorgeworfen, er sei nicht jüdisch geboren, vielmehr sei er ein „Betrüger und Hochstapler". Es wird Bezug genommen auf angebliche Kirchenbücher und Hausstandbücher, aus denen sich ergeben soll, er sei evangelisch geboren. Nun ist es der besonderen Geschichte der Juden in Deutschland geschuldet, dass der Nachweis der jüdischen Abstammung oft nicht eindeutig zu erbringen ist. Oftmals fehlen Dokumente, wurden Unterlagen zum Schutz vor Verfolgung gefälscht, liegen Bescheinigungen vor, die kaum zu überprüfen sind.
Unbestritten ist: Es liegt eine nicht angezweifelte Bestätigung der Jüdischen Gemeinde Frankfurt vor, aus der sich ergibt, dass Wolfgang Seibert vom 10.10.1972 bis 31.10.1977 und vom 13.12.1977 bis 18.11.1982 Mitglied der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main war. Der jüdische Status von Herrn Seibert wurde aus Anlass der Gemeindegründung in Pinneberg im Jahr 2002 erneut überprüft und bestätigt. Bei dem damaligen Amtsantritt des Landesrabbiners wurde der Status wiederum überprüft und bestätigt. Ein drittes Mal wurde der Status aus Anlass einer Zählung der Gemeindemitglieder im Jahre 2016 überprüft und bestätigt.