Das nichtkommerzielle Hamburger Lokalradio FSK begrüßt und unterstützt die
vorgetragene Kritik am gemeinsamen Medienstaatsvertrag für Hamburg und
Schleswig-Holstein. Insbesondere haben die KritikerInnen, etwa die
Schleswig-Holsteinische SPD, erkannt, dass im Vertragstext qualitative Aspekte,
wie etwa die Medienkompetenzförderung, völlig fehlen. Der entscheidende
Kritikpunkt bleibt aus Sicht des FSK jedoch meist ungenannt: Der Staatsvertrag
stellt eine ernsthafte Gefährdung der Rundfunkfreiheit dar. Deshalb verfasste
das Freie Sender Kombinat bereits nach Veröffentlichung des Vertrags als
Referenten Entwurf im Frühjahr 2006 eine ausführliche kritische Stellungsnahme.
Deren Relevanz unterstreichen wir hier noch einmal; mit Blick auf das für den
nächsten Dienstag angekündigte Treffen der Ministerpräsidenten S-H/HH. Ein
zukünftiger Medienstaatsvertrag muss sich in folgenden drei Punkten von dem in
zweiter Lesung der Hamburger Bürgerschaft verabschiedeten Gesetz unterscheiden:
1. Zur Vergabe der Frequenzen: Wenn es mehrere Bewerber auf dieselbe Frequenz
gibt, ist beabsichtigt dem kapitalstärksten Anbieter den Zuschlag zu erteilen.
Damit enthält das Gesetz eine unverhohlene und inakzeptable Bevorzugung
finanzkräftiger Medienunternehmen. Kleinere, unabhängige Anbieter werden nicht
mehr vorgesehen. Die Vielfalt des Radioprogramms und die unabhängige
Berichterstattung in Hamburg und Schleswig Holstein sind damit in Gefahr.
2. Zur Regelung von nichtkommerziellem, hörerInnenfinanziertem Lokalradio:
Diese besondere Form des Radios sieht das Gesetz nicht vor. Nichtkommerzielles
Lokalradio ist weder auf Einnahmen aus der Werbewirtschaft noch auf
Rundfunkgebühren angewiesen und damit unabhängig. Ein Medienstaatsvertrag, der
Meinungsvielfalt intendiert, muss die Möglichkeit von nichtkommerziellem Radio
explizit festschreiben.
3. Zum Umgang mit Wahlwerbesendungen: Zurzeit kann ein Rundfunkanbieter
entscheiden, ob er entweder allen oder keiner Partei Wahlwerbezeit zur
Verfügung stellt. Das in zweiter Lesung der Hamburger Bürgerschaft
verabschiedete Gesetz ändert diese Regelung und möchte Rundfunkanbieter
landesweiter Programme zur Ausstrahlung von Wahlwerbespots aller Parteien, auch
rechtsradikaler Propaganda, verpflichten. Das stellt eine schwerwiegende
Beeinträchtigung der Rundfunkfreiheit dar.
Der vollständige Wortlaut der Stellungnahme findet sich hier (als PDF-Datei, 170KB).
Das FSK sendet seit 10 Jahren, lizensiert durch die Hamburger Anstalt für neue
Medien (HAM); seit 1998 mit einem Vollprogramm.
Für Rückfragen stehen wir unter postbox [at] fsk-hh [dot] org zur Verfügung.
die taz berichtet...
siehe onlineausgabe vom 16.2.2007