Sind Nazi Jäger kriminell? Wann erklärt Deutschland der AntiFa den totalen §129?

„In der Justiz lebe ich wie im Exil.“ „Wenn ich mein Büro verlasse, betrete ich Feindesland.“ (Fritz Bauer)
Das erwartete Urteil im "Lina Verfahren" - Hausdurchsuchungen bei "Letzter Generation" - die Radio Dreyeckland Durchsuchung - das Indymedia Linksunten Verbot ... Wann erklärt Deutschland der AntiFa den totalen §129?

Fritz Bauer
Beate und Serge Klarsfeld

Simon Wiesenthal

Diese und viele Namen stehen für Gerechtigkeit und den Kampf um Gerechtigkeit, welcher der Einsicht folgt, daß diese nicht existiert, zumal im postnationalsozialistischen Staat nicht. Gerechtigkeit muß hergestellt werden. Oft gegen militante und militarisierte Kräfte. Die Schutzlosen und Ausgelieferten müssen verteidigt werden, solange sie nicht in der Lage sind, sich selber zu schützen und zu verteidigen. Diese Namen stehen auch für Institutionen, die selbst geschaffen und selbstbestimmt gegen die mächtigen Kräfte des nationalsozialistischen Fortlebens, gegen diese Realität, wirken und tatsächliche Lehren ziehen und vermitteln.

die ganze platte: Lucaslavia - Furnace/Marco (Di, 30.05.2023, 13:00 Uhr)

Das label schreibt etwas übertrieben: "Death Ambient: Lucaslavia operates on the outer rings of metal, melting its constituent elements into vicious torrents of covert fury. 'Furnace' resembles a field recording from the sixth circle of hell. Despite its deceptively calm initial form, ancient hatreds rage in violent currents just below the leaden surface. Disembodied voices range from whispered malediction to screams of utmost anger, stretched into purgatorial eternities.

Schwerbewaffneter Nazi in Hamburg Niendorf: Es sind Antworten notwendig

Am gestrigen Abend hat ein Nazi in Hamburg Niendorf mit einem Gewehr mindestens einen Schuß auf die Wohnungstür seiner Nachbarin abgegeben. In der Wohnung des Täters wurden weitere Waffen und Nazi Symbole entdeckt. In der vergangenen Woche ist in Hamburg Lokstedt eine Frau durch eine Sprengfalle in einem Wohnhaus verletzt worden.
Zur Dienstags LPK ergeben sich Fragen. (Gerne ergänzen):
- Ist der Niendorfer Täter bereits früher in Erscheinung getreten; haben die Behörden Kenntnisse?
- Ist dem Täter eine Waffenbesitzkarte ausgestellt worden? Wenn ja: Welches ist die ausstellende Institution?
- Welche Kenntnisse liegen zum Erwerb des Gewehrs und der weiteren Waffen vor?
- In welcher Beziehung steht der Täter zur Waffenbehörde der Polizei Hamburg?
- In welcher Beziehung steht der Täter zur AfD?
- Liegen Kenntnisse hinsichtlich einer Verbindung des Täters zum Hanseatic Gun Club vor?
Im Lokstedter Fall war der mutmaßliche Hersteller der Sprengfalle zum Zeitpunkt des Geschehens bereits längere Zeit verstorben.
- Welche Erkenntnisse liegen zu diesem vor? Insbesondere zur Herkunft und zum Erwerb des Sprengstoffs?
- Gibt es Erkenntnisse, welche auf einen politischen Zusammenhang schließen lassen?

Wir dokumentieren einen tagesschau Artikel (Letzte Generation):

"Im Zuge der Durchsuchungen bei Mitgliedern der "Letzten Generation" haben die Behörden auch deren Website beschlagnahmt. Die Generalstaatsanwaltschaft München räumte nun ein, dabei einen Fehler begangen zu haben."
Die website Letzte Generation ist allerdings immer noch blockiert und wird auf das LKA Bayern umgeleitet. Zu erinnern ist auch an das Verbot von Indymedia Linksunten und den Hausdurchsuchungen bei Radio Dreyeckland.

"Letzte Generation": Sehr geehrte Pressevertrer:innen, da unsere Website abgeschaltet wurde...

Wir dokumentieren:
"Sehr geehrte Pressevertrer:innen,

da unsere Website abgeschaltet wurde, sind wir zur Zeit nicht wie gewohnt per E-Mail zu erreichen. Anfragen stellen sie bitte aktuell über diese E-Mail Adresse: presse_lastgen [at] protonmail [dot] com

Mit freundlichen Grüßen,
Carla Hinrichs, Sprecherin der Letzten Generation

Stellungnahme zu den Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Bayern & unseren weiteren Planungen

Die 15 Hausdurchsuchungen heute haben alle Unterstützer:innen der Letzten Generation getroffen. Bei einer Unterstützerin, Carla Hinrichs, wurde heute früh die Wohnungstür von über fünfundzwanzig Beamt:innen aufgebrochen. Mit gezogner Waffe stürmten die Beamt:innen in Carlas Zimmer, in welchem sie noch im Bett lag.

Und wieder ein Polizei Mord in der Zelle ?

"Staatsanwaltschaft: Ingewahrsamnahme "völlig in Ordnung""
laut NDR ist ein Mensch in Braunschweig nach Bewußtlosigkeit in einer Polizeizelle zwei Tage später in einem Krankenhaus gestorben. Er war in einer Gaststätte mit Pfeffer attackiert, von vorgeblichen Zeug*innen zunächst falsch beschuldigt und unter üblichen Vorwänden festgenommen worden. Weiteres unter https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettinge....

die ganze platte: Philippe Petit – Sleepwatching The Stars Dance/Attenuation Circuit (Di, 23.05.2023, 13:00 Uhr)

Das label schreibt: "If you're talking about pivotal figures in music, Frenchman Philippe Petit is definitely one of them, and attenuation circuit is proud to welcome him to the label roster. Petit is more of a musical explorer and researcher than a musician, who calls himself a "musical travel agent". After years of intense touring, he recently took a step back for a while and started studying electro-acoustic music.

Mondo Bizarro - Punkrock Radio Special - Live aus dem Futur III

Do, 18.05.2023, 17-19 Uhr live auf dem FSK und im Futur III >> Anschließend DJ Punkrock-Bierkränzchen im Futur III

Ein Punkrock-Bierkränzchen! Der besonderen Art!

"Der Staatsanwaltschaft bescheinigt das Landgericht ein problematisches Verständnis des Grundrechts der Pressefreiheit."

Document:
"Pressemitteilung Radio Dreyeckland 17.05.2023
Landgericht lässt Anklage gegen RDL-Redakteur nicht zu

Hausdurchsuchung_RDL_17.01.2023.JPG
Sieben Polizisten in den Räumen von Radio Dreyeckland am 17.01.2023
Polizei im Radio war nicht rechtens.
Lizenz: Keine (all rights reserved) Quelle: RDL

Das Landgericht Karlsruhe lehnte mit Beschluss vom 16.05.2022 die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den RDL-Redakteur Fabian Kienert ab. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte gegen den Journalisten aufgrund eines Berichts zum Verbot des Internetportals von „linksunten.indymedia“ Anklage wegen eines Verstoßes gegen das Vereinigungsverbots erhoben. Mit dem ausführlich begründeten Beschluss stellt das Landgericht in erfreulicher Deutlichkeit fest, dass die Setzung eines Links auf die Archivseite von „linksunten.indymedia“ im konkreten Fall keine Unterstützung der weiteren Betätigung einer verbotenen Vereinigung darstellt. Es fehle an Erkenntnissen dazu, dass „linksunten.indymedia“ überhaupt noch weiterexistiere. Zudem gehörten Verlinkungen – je nach Gesamteindruck – zum geschützten Bereich der freien Berichterstattung aus Art. 5 GG. Der Staatsanwaltschaft bescheinigt das Landgericht ein problematisches Verständnis des Grundrechts der Pressefreiheit.

Das Landgericht muss noch über die von einem weiteren RDL-Mitarbeiter sowie von RDL selbst eingelegten Beschwerden gegen die Durchsuchung der Privaträume der Journalisten sowie der Redaktionsräume und der Beschlagnahme von Arbeitsmitteln und Speichermedien entscheiden. Anwaltlich vertreten werden wir von Angela Furmaniak, Lukas Theune und Sven Adam. Die bundesweite Bedeutung für die Pressefreiheit des Falls unterstreicht die Unterstützung durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) (siehe PM der GFF vom heutigen Tag). Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010, das die Durchsuchung des Freien Senderkombinats Hamburg (FSK) im Jahr 2003 für verfassungswidrig erklärt hatte, musste ein Gericht nun erneut Polizei und Staatsanwaltschaft daran erinnern, dass die Rundfunkfreiheit auch für Freie Radios gilt.

Die Verteidigerin von Fabian Kienert, Angela Furmaniak, zeigt sich über die Entscheidung des Landgerichts erfreut: „Es ist wichtig, dass das Landgericht die Staatsanwaltschaft in die Schranken gewiesen hat. Kritik an staatlichem Handeln ist die grundlegende Aufgabe der Presse und darf nicht durch eine politisch motivierte Strafverfolgung ausgehebelt werden.“
„Ich bin sehr erleichtert, dass das Landgericht Karlsruhe die Pressefreiheit verteidigt hat. Der Schaden ist damit aber nicht aus der Welt: Die Hausdurchsuchung hat meine Privatsphäre massiv verletzt und Journalist:innen sind verunsichert worden, wie sie über verbotene Organisationen berichten dürfen“, kritisiert Fabian Kienert. Er hatte für Radio Dreyeckland die kurze und sachliche Meldung zur Einstellung des Verfahrens wegen der vermeintlichen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ im Fall von Indymedia Linksunten verfasst, die die Ermittlungen ausgelöst hatte.

„Der Staatsanwaltschaft und dem Freiburger Staatsschutz muss klar gewesen sein, dass sie sich juristisch auf äußerst dünnem Eis bewegen. Es ging ihnen offensichtlich von Anfang an um Einschüchterung und Ausforschung eines kritischen linken Mediums“, erklärt Andreas Reimann, dessen Privatwohnungen wegen seiner Funktion als Verantwortlicher im Sinne des Presserechts ebenfalls durchsucht wurde, obwohl die Meldung mit dem Kürzel FK versehen war und sich die Polizei so gut wie sicher war, dass es sich bei dem Autor um RDL-Redakteur Fabian Kienert handelt. Als Lehre aus dem Fall fordert David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte: „Die vagen Strafnormen zur Unterstützung von verbotenen Organisationen müssen so ausgelegt werden, dass Presse- und Rundfunkfreiheit gewahrt werden.“

RDL-Geschäftsführer Kurt-Michael Menzel betont noch einmal: „Das Verfahren ist ein politischer Skandal, weil es offensichtlich war, dass es keine weitere Betätigung einer angenommenen Vereinigung „linksunten.indymedia“ gab. „Nach der Landgerichtsentscheidung, dass das Setzen von Links durch journalistische Medien auf eine Archivseite keine strafbare Unterstützung einer verbotenen Vereinigung darstellt, fordert er: „Die Staatsschutzabteilung der Karlsruher Staatsanwaltschaft mit ihrer anti-linken Agenda ist eine Gefahr für die Grundrechte und muss aufgelöst werden.“

„Auch solchen Einschüchterungsversuchen der Staatsanwaltschaften ist es zu verdanken, dass Deutschland im Ranking der Pressefreiheit nicht mehr unter den ersten 20 Ländern liegt. Allein die Präsenz uniformierter Beamter in den Redaktionsräumen und die Drohung, sämtliche Datenträger zu beschlagnahmen, ist mit der Pressefreiheit unvereinbar. Radio Dreyeckland ist nun für die erlittenen Maßnahmen zu entschädigen," erklärt RDL-Anwalt Lukas Theune.
Radio Dreyeckland verlangt eine ausführliche politische Aufarbeitung des Falls und eine
Löschung sämtlicher erhobener Daten im Beisein von Datenschutzexpert:innen.

Radio Dreyeckland, 17.05.2023"

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