Prellbock Altona e.V und Initiative Sternbrücke führen die Klage gegen die geplante Monsterbrücke weiter
Forderung für die Zukunft: frühzeitige Beteiligung auf Augenhöhe VOR Beginn von Planfeststellungsverfahren
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg hat am 02. Mai den Eilantrag von Prellbock Altona e.V. und der Initiative Sternbrücke auf einen Baustopp abgelehnt. Die Ablehnung erfolgte auf Grundlage einer vorläufigen und summarischen Prüfung. Im nun folgenden Hauptverfahren werde die Argumente vertieft geprüft. Bis zur abschließenden Entscheidung des Gerichts baut die Deutsche Bahn auf eigenes Risiko weiter.
Zur Entscheidung des OVG erläutert Michael Jung, Sprecher von Prellbock Altona e. V.: „Wir freuen uns, dass das OVG die Klageberechtigung von Prellbock Altona e.V., die vom Eisenbahn-Bundesamt und von der Deutschen Bahn in Frage gestellt wurden, voll umfänglich bestätigt hat. Allerdings hat das OVG mit der Ablehnung des Eilantrages die Chance vergeben, in einer offenen Verhandlung die heutzutage immer wichtiger werdenden Argumente wie Klimaschutz, Hitzevorsorge, menschenfreundliche Verkehrsentwicklung und faire Bürgerbeteiligung ausreichend zu würdigen. Die Entscheidung des OVG erfolgte eindeutig unter dem Druck des Planungsbeschleunigungsgesetzes der Ampelkoalition und wird sich als Pyrrhussieg für den Senat und die DB erweisen. Wir sind auf die Verhandlung im Hauptverfahren gespannt.“
Marlies Thätner, Sprecherin der Initiative Sternbrücke, ergänzt: „Unabhängig von der Entscheidung im Eilverfahren: Die von Senat und Bahn gegen den Widerstand von Stadtentwicklung und Denkmalschutz durchgedrückte Monsterbrücke ist und bleibt eine Fehlplanung. Sie zerstört mitten in Altona einen von vielen Menschen geschätzten urbanen Raum. Wir wollen hier offensichtlich eine andere Stadt als der Rot-Grüne Senat. Gemeinsam mit vielen anderen Initiativen, unterstützt von über 1100 Spender:innen und vielen Menschen in der Stadt werden werden wir den politischen und öffentlichen Druck weiter erhöhen. Unsere Forderung bleibt: Baustopp, Beteiligung und Neuplanung.“
Der Denkmalschutz spielt in der laufenden Klage eine wesentliche Rolle. Dazu Kristina Sassenscheidt, Geschäftsführerin des Denkmalvereins Hamburg e.V.: „Bei einem Abriss der Sternbrücke würde nicht nur ein bedeutendes und denkmalgeschütztes Zeugnis der deutschen Architektur- und Ingenieurbaugeschichte verloren gehen, das eigentlich noch eine lange Lebensdauer besitzt. Darüber hinaus würde auch der Umgebungsschutz aller benachbarten Denkmäler und Denkmal-Ensembles durch den überdimensionierten Brücken-Neubau wesentlich beeinträchtigt werden.“
„Wir haben gelernt, wie schwierig und aufwändig es ist, in einem laufenden Planfeststellungsverfahren Einfluss zu nehmen. Damit schält sich über das aktuelle Projekt hinaus eine politische Schlüsselforderung an die Parteien für die nächste Bürgerschaftswahl heraus: echte Beteiligung auf Augenhöhe VOR Beginn von Planfeststellungsverfahren. Wir werden die Parteien daran messen, ob und wie sie diese Forderung umsetzen werden,“ schließt Marlies Thätner.
Prellbock Altona e.V. stellt die Klagebegründung und unterstützende Anlagen, die der Öffentlichkeit zum Teil bislang nicht bekannt waren, zum Download bereit.
In den Unterlagen findet sich unter anderem das bislang unbekannte Planungsverlangen des Senats an die Deutsche Bahn aus 2014, in dem die Verkehrsbehörde die Aufweitung unter der Brücke mit dem Argument verlangt, dass von einem Gesamtquerschnitt der Stresemannstraße von 35 m vor und hinter der Brücke auszugehen sei. Die Verkehrsbehörde ging damals noch davon aus, dass zumindest auf einer Seite der Stresemannstraße zwischen Holstenstraße und Pferdemarkt die Gründerzeitbauten abgerissen würden. Heute undenkbar – damit hat sich eine wesentliche Planungsgrundlage verändert. Eine Neuplanung könnte entsprechend deutlich kleiner ausfallen. (Anlage K 5)
Klagebegründung und Anlagen zum Download
https://nc-5341876459270338663.nextcloud-ionos.com/index.php/s/Tj6ZBDebLCe27wM
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