Das Gericht

am heutigen Tag unter deutschen Bedingungen, hat sich eben aus diesen freizusprechen.
Es sind viele Stunden angemessen, zur Begründung sich aus den, nicht sonderlich begründeten Anwürfen der Staatsanwaltschaften freizustrampeln - immer noch liegt die Aufgabe bei dem Gericht. Im Geiste der freiheitlichen Grundordnung der Bundesrepublik. Soll heißen: Sie knüpfen an, an dem Geist nicht der Freiheit aber wenigstens dem des GG. Allenfalls werden wir zu keinem Zeitpunkt auch nur den Gedanken an Verläßĺichkeit in unsere mit Brandbeschleuniger gefüllten Trinkflaschen delegieren.
Diese, Ihre Stunden der Begründung könnten und werden wohl Maßstäbe setzen. Eher Solchen, die keinen fünf Fingern einer Hand, erst recht nicht zweier ineinander gehaltenen Händen auch nur eine einzige Verletzung welche nicht heilbar wäre, zufügen könnten. Allerdings solchen, die geeignet ist, gesellschaftlichen Schaden rechtsverbindlich anzurichten. Sie müssen das nicht tun!

Ihre Macht über Menschen ist Ihnen bewußt und die mit deren Ausübung verbundene Gewalt?
Die Staatsanwaltschaft sitzt Ihnen gegenüber als solch legitimierte Gewalt. Richterliche Macht soll, bevor Gewalt eintritt, kraft Amtes Gewalt verhindern. DAS ist Ihr Job! Nichts darüber hinaus. Ewige Verachtung für den Fall, daß wir anderes erfahren müssen.

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