Das wollen wir jetzt wissen:

In der Beantwortung einer mündlichen Anfrage im Bundestag am 28. Januar hat das Bundesinnenministerium den folgenden Satz geäußert:

"Aufgrund
bereits bestehender Zugänge durch seine vorausgegan-
gene Tätigkeit als Beschaffer für Lageinformationen be-
stand der konkrete Auftrag des verdeckten Ermittlers
darin, Kontakt und Informationen zu Personen zu gewin-
nen, die als Kontaktpersonen für flüchtige Beschuldigte
infrage kommen, um so neue Fahndungsansätze erlan-
gen zu können. Durch den Einsatz des verdeckten Er-
mittlers konnten jedoch keine relevanten Informationen
gewonnen werden."

Wir fragen: "Wer bitte ist (in und nach der Bambule und in der Zeit der linken Feierlichen zur Verabschiedung mindestens eines Innensenators der Schwarz-Schill Koalition) geflohen und wohin?

Hier zur tieferen Erkenntnis der Wortlaut (für's formatieren fehlt hier jetzt die Zeit, Entschuldigung):

"Deutscher Bundestag Drucksache 18/3811
18. Wahlperiode 23.01.2015
Fragen
für die Fragestunde der 81. Sitzung des Deutschen Bundestages
am Mittwoch, dem 28. Januar 2015

35.Abgeordneter Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Aufträge erteilten Bundesbehörden v. a.
zwischen den Jahren 2001 und 2006 der damals ge-
gen die Hamburger linke Szene eingesetzten ver-
deckten Ermittlerin – bzw. „Beamtin für Lageauf-
klärung“ (BfL) – „Iris Schneider“ des Hamburger
Landeskriminalamtes, welche u. a. für den Gene-
ralbundesanwalt derweil mindestens zweimal tätig
war, u. a. im November 2003 während einer Raz-
zia-Durchsuchung im dortigen Radiosender FSK,
die das Bundesverfassungsgericht am 10. Oktober
2010 (Az. 1 BvR 1739/04) als verfassungswidrig be-
urteilte (vgl. Berliner Zeitung vom 5. Januar 2015),
und welche durch „Iris Schneider“ während solcher
verdeckten Einsätze im Auftrag von Bundes- oder
Länderbehörden erhobenen v. a. personenbezieh-
baren Daten übermittelte sie direkt oder indirekt
– etwa via Hamburger Sicherheitsbehörden – an
Bundesbehörden wie etwa das Bundesamt für Ver-
fassungsschutz?

Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
81. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 28. Januar 2015
Inhalt:

Mündliche Frage 35
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Aufträge der verdeckten Ermittlerin Iris
Schneider in den Jahren 2001 bis 2006 und
von dieser an Bundesbehörden übermit-
telte Daten
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7725 A
Zusatzfragen
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7725 C

Ich rufe Frage 35 des Kollegen Hans-Christian
Ströbele auf:
Welche Aufträge erteilten Bundesbehörden vor allem zwi-
schen den Jahren 2001 und 2006 der damals gegen die Ham-
burger linke Szene eingesetzten verdeckten Ermittlerin – bzw.
„Beamtin für Lageaufklärung“, BfL – „Iris Schneider“ des
Hamburger Landeskriminalamtes, welche unter anderem für
den Generalbundesanwalt derweil mindestens zweimal tätig
war, unter anderem im November 2003 während einer Razzia-
Durchsuchung im dortigen Radiosender FSK, die das Bundes-
verfassungsgericht am 10. Oktober 2010 (Az. 1 BvR 1739/
04) als verfassungswidrig beurteilte (vergleiche Berliner Zei-
tung vom 5. Januar 2015), und welche durch „Iris Schneider“
während solcher verdeckten Einsätze im Auftrag von Bundes-
oder Länderbehörden erhobenen vor allem personenbeziehba-
ren Daten übermittelte sie direkt oder indirekt – etwa via
Hamburger Sicherheitsbehörden – an Bundesbehörden wie
etwa das Bundesamt für Verfassungsschutz?
Bitte schön, Herr Parlamentarischer Staatssekretär.
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bun-
desminister des Innern:
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Lieber Herr Kollege Ströbele, das Bundeskrimi-
nalamt war vom Generalbundesanwalt im Zeitraum vom
Oktober 2002 bis April 2004 mit polizeilichen Ermitt-
lungen beauftragt, bei denen ein verdeckter Ermittler des
Landeskriminalamtes Hamburg eingesetzt wurde. Der
Einsatz des verdeckten Ermittlers erfolgte unter Führung
durch einen VE-Führer des Landeskriminalamtes Ham-
burg. Weiterhin war das Landeskriminalamt Schleswig-
Holstein vom Generalbundesanwalt im Zeitraum von
2004 bis 2006 mit polizeilichen Ermittlungen beauftragt,
bei denen ebenfalls verdeckt ermittelt wurde. Aufgrund
bereits bestehender Zugänge durch seine vorausgegan-
gene Tätigkeit als Beschaffer für Lageinformationen be-
stand der konkrete Auftrag des verdeckten Ermittlers
darin, Kontakt und Informationen zu Personen zu gewin-
nen, die als Kontaktpersonen für flüchtige Beschuldigte
infrage kommen, um so neue Fahndungsansätze erlan-
gen zu können. Durch den Einsatz des verdeckten Er-
mittlers konnten jedoch keine relevanten Informationen
gewonnen werden.
In dem Zeitraum des VE-Einsatzes von Oktober 2002
bis April 2004 ergaben sich nach Kenntnis des Bundes-
kriminalamtes drei zunächst für relevant erachtete Perso-
nenkontakte, über die auch dann berichtet wurde.
In den vorliegenden Einsatzberichten werden zwar
weitere Personen, denen der VE im Rahmen seines Ein-
satzes begegnet ist, namentlich genannt; über die bloße
namentliche Erwähnung hinaus erfolgt jedoch keine
weitere Berichterstattung zu diesen Personen. Ich ver-
weise insoweit auf die Beantwortung der Kleinen An-
frage der Fraktion Die Linke vom 15. Januar 2015; ich
kann Ihnen bei Bedarf auch gern noch die Drucksachen-
nummer sagen.
Seitens des Bundeskriminalamtes ist keine Übermitt-
lung der durch den verdeckten Ermittler erhobenen per-
sonenbezogenen Daten an Nachrichtendienste des Bun-
des oder der Länder erfolgt.
Der Bundesregierung ist die weitere Beantwortung (C)
der Frage im Rahmen der Fragestunde aus Geheimhal-
tungsgründen nicht möglich. Die weitere Antwort der
Bundesregierung muss als „Verschlusssache – Geheim“
eingestuft werden. Diese Teilantwort kann bei der Ge-
heimschutzstelle des Deutschen Bundestages – Sie ken-
nen das Verfahren – nach Maßgabe der Geheimschutz-
ordnung eingesehen werden. Das ist sozusagen der
kleinere Teil der Antwort. Diesen Teil kann ich Ihnen
heute hier nicht geben, Herr Kollege.
Vizepräsidentin Ulla Schmidt:
Vielen Dank. – Herr Kollege Ströbele.
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN):
Ich finde es nett, dass Sie immer von dem verdeckten
Ermittler reden. Reden wir von derselben Person, „Iris
Schneider“?
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bun-
desminister des Innern:
Wir reden nicht über Personen. Wenn ich eine masku-
line Form verwende, kann es eine Frau oder ein Mann
sein.
(Lachen des Abg. Hans-Christian Ströbele
[BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Heike
Hänsel [DIE LINKE]: Oh!)
– Eindeutig muss man es ja ausdrücken.
(D)
Vizepräsidentin Ulla Schmidt:
Aber jetzt keine Zwiegespräche, Herr Parlamentari-
scher Staatssekretär. Der Kollege Ströbele hat jetzt das
Wort. Bitte schön.
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN):
Ich frage jetzt nach „Iris Schneider“ – das habe ich
auch in meiner Frage gefragt –, nämlich: War sie in ir-
gendeiner Form an der Razzia in dem Radiosender im
November 2003 beteiligt, von der das Bundesverfas-
sungsgericht später festgestellt hat, dass sie verfassungs-
widrig gewesen ist? Wenn es stimmt, dass sie dabei war,
dann hat sie zu einer verfassungswidrigen Aktion der
Bundesanwaltschaft beigetragen.
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bun-
desminister des Innern:
Weder hatte die verdeckte Ermittlungsperson – um es
vielleicht etwas korrekter auszudrücken;
(Beifall des Abg. Dr. Diether Dehm [DIE
LINKE])
ich gehe davon aus, dass wir über die gleiche Person
sprechen – den Auftrag, bei diesem Radiosender tätig zu
werden – das ist schon einmal angesprochen worden –,
noch hatten die Behörden offenbar Kenntnis von der Tä-
tigkeit dort. Insoweit kann ich die Frage beantworten.
Vizepräsidentin Ulla Schmidt:
Herr Kollege Ströbele, noch eine weitere Nachfrage?
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN):
Ja. – Heißt das, dass sie im Rahmen dieser Aktion, die
zu der Durchsuchung geführt hat, die verfassungswidrig
gewesen ist, wie wir inzwischen wissen, gar nicht betei-
ligt gewesen ist?
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bun-
desminister des Innern:
Ich habe gesagt, dass sozusagen der Auftrag, dort zu
arbeiten, nicht von den Behörden kam und dort auch die
Kenntnis wohl nicht vorhanden war. Insofern würde ich
die Schlussfolgerung, die Sie jetzt ziehen, persönlich
auch ziehen; allerdings bin ich etwas vorsichtiger, weil
ich die Information im Ergebnis nicht habe; aber es ist
jedenfalls naheliegend. Wenn sie dort nicht im Auftrag
und nicht einmal mit Wissen der Behörden gearbeitet
hat, ist jedenfalls für mich an der Stelle heute und hier
schwer erkennbar, wie sie in diese Aktion involviert ge-
wesen sein sollte."

dipbt.bundestag.de/doc/btp/18/18081.pdf#page=39 (Prot-S. 7724
A)
http://dbtg.tv/fvid/4506476

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