2004: Hamburger Polizei setzt VE im FSK zur Mobilisierung zum Schanzenfest ein

2004: Hamburger Polizei setzt VE im FSK zur Mobilisierung zum Schanzenfest ein

Der hier veröffentlichte Jingle wurde im Jahr 2004 von der Verdeckten Ermittlerin unter fachlicher Anleitung des LKA Hamburg für die Ausstrahlung im FSK produziert. Er diente dem LKA zur Mobilisierung für das Schanzenfest am 28. August 2004.

Am 8. September 2004 hat die Hamburger Polizei gegen den Rat ihres Justiziariats und - später gerichtlich festgestellt – den Wagenplatz Wendebecken rechtswidrig geräumt. Im August und September 2004 hatte es dreier Anläufe bedurft, diese Polizeiaktion überhaupt zu starten. Während und im unmittelbaren Vorfeld dieser Phase war es der Polizei gelungen, die VE zur Spaltung der solidarischen Unterstützung der Wendebecken Bewohner*innen in Anschlag zu bringen. Am 27. August war eine Wendebecken Solidaritätsdemonstration mit Wasserwerfern zerschlagen und aufgelöst worden.

Der Jingle der VE enthält keinen einzigen Hinweis zur drohenden und damals mehrfach angekündigten unmittelbar bevorstehenden Räumung des Wagenplatzes Wendebecken. Das in dem Jingle beworbene Schanzenfest 2004 wurde schon am Morgen des auf den Wasserwerfereinsatz folgenden Tages mit dem Sturm einer Hundertschaft gegen die Rote Flora polizeilich eskaliert, wobei sie die gerade aufgebaute Festbühne zerlegte und mitnahm. Abends begannen dann die üblichen Rituale. Die TAZ schrieb dazu am 30. August 2004: „Eltern mit ihren Kindern mussten in Hauseingänge flüchten, um nicht vom Wasserstrahl erfasst zu werden. Einige Passanten wurden durch die Strahlen zu Boden gerissen. Auch auf bereits liegende Personen wurde mit vollem Strahl draufgehalten. Noch während der Nacht musste die benachbarte Wache 16 mehrere Anzeigen wegen Körperverletzung und Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den Einsatzleiter aufnehmen.“ (http://www.taz.de/1/archiv/?dig=2004/08/30/a0289) Ein ausführlicher Bericht zu dem Schanzenfest ist unter http://de.indymedia.org/2004/08/91360.shtml einschließlich einiger weiterer Presselinks einzusehen.

Der Jingle enthält die Formulierung „Wir können uns den öffentlichen Raum nehmen“ und ist mit Hinzuziehung von Stimmen aus Action-Filmen produziert. Die VE hat zu diesem Zeitpunkt im FSK eine Aufgabe in der Jingle-Redaktion wahrgenommen, worüber sie sich heftig beschwerte. Im Jahr 2003 war eine Bambule Solidaritätsdemonstration durch die Polizei teilweise mit Verbot belegt worden mit dem ausdrücklichen Verweis auf nach Auffassung der Polizei eskalierende Momente in einem FSK Jingle. Für die Ausstrahlung diesen Jingles war das FSK damals mit einer medienrechtlichen Abmahnung belegt worden.

Unsere Archivmaterialien haben nun auch diesen Jingle zu Tage gefördert. Wie schon weitere Momente der Sichtung der Tätigkeit der VE wird ihre Rolle u.a. als Agent Provocateur kenntlich. Der legitime politische Widerstand gegen die Räumung von Wagenplätzen in Hamburg und die freie politische Betätigung und Meinungsäußerung mit Hilfe auch der Wahrnehmung des Demonstrationsrechts wurde durch den Einsatz kriminalisiert und polizeilich nieder geschlagen. Übliche Hamburger Praxis, wo es gegen nicht normiertes Leben geht. In aller Regel und im aktuellen Fall der „unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge“ folgen Hamburger Presseorgane wie die Hamburger Politik den propagandistisch aufgeblähten Kampagnen der Hamburger Polizei (-gewerkschaften), legitimieren Aufrüstung und Einsätze und werteten Rechtswidrigkeiten dabei gering. Das Beispiel dieses Jingles zeigt anschaulich und hörbar die vollständige Mißachtung insbesondere der Rundfunkfreiheit.

Das FSK erwartet zu diesem Vorgang die weitere Befassung der Hamburgischen Bürgerschaft. Die gesamte damals im Amt befindliche Polizeiführung hat sich zu verantworten.

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