(Herr Krösser: Das müssen wir einmal abgleichen!) (Protokoll der öffentlichen Sitzung des Innenausschusses Sitzungsdatum: 07. Ja

Frau Karakuş: ... Also, diese Berichte sind mit einer Ausnahme alle maschinell erstellt worden. Ich gehe davon aus, dass die am Computer abgetippt wurden und dann übergeben wurden. Und die sind alle nach dem gleichen Schema aufgebaut. Sie beginnen, also es ist quasi wie so ein Deckblatt.

Es beginnt oben immer mit dem Hinweis, also entweder in Stempelform oder, wie gesagt, maschinell draufgeschrieben, „nicht gerichtsverwertbar“. Dann folgt das Datum und davon
abgetrennt durch einen Schrägstrich habe ich den Großbuchstaben „A“ aufgefunden.
Darunter, direkt also darunter befindet sich ein Kasten, in dem Wochentag, Datum, Uhrzeit und Ort der besuchten Veranstaltung aufgelistet wurde, zum Beispiel, und das ist jetzt einfach nur fiktiv, also das habe ich nicht aus den Berichten, das habe ich mir jetzt einfach nur ausgedacht, 10. März 2003, 19 Uhr, Blaue Hexe, Nachbereitungstreffen der Veranstaltung „Demokratischer Wandel“. Also so in der Art waren diese Informationen.
Darunter sind dann die kommenden Veranstaltungen, ebenfalls mit Wochentag, Datum, Uhrzeit und Ort aufgelistet, zum Beispiel am 1. Juni 2003, Hansaplatz, Kundgebung zur aktuellen Lage der Flüchtlinge. Also das waren halt verschiedene Veranstaltungen, die aufgelistet wurden.
Unter den Veranstaltungshinweisen werden dann die anwesenden Personen nach Anzahl und bekannte Personen benannt. Und das ist jetzt auch, was ich jetzt hier nenne, auch fiktiv, habe ich mir auch heute Morgen ausgedacht, also zum Beispiel stand da, acht Personen,
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drei davon von der Fahrradgruppe, drei Einzelpersonen, eine Person von der Einrichtung Hula Hub, eine Person vermutlich Tanzgruppe. Also, so in der Art waren die Hinweise, die darauf zu lesen waren. Und direkt darunter war der Berichtszeitraum erwähnt, also zum Beispiel der Berichtszeitraum von 19 Uhr bis 22 Uhr. Und dann folgt der Bericht der BfL, der so im Durchschnitt ein bis zwei Seiten lang ist. Und angehängt an diese Berichte waren zum Teil eben Flyer und Protokolle von Veranstaltungen beigefügt. Was ich festgestellt habe, ist, das sind ja Akten, die zum LfV gegangen sind, also es waren sehr viele handschriftliche Notizen, also jeglicher Art. Man konnte sehen, dass außerhalb der Person oder des Urhebers dieser Berichte jemand anderes oder ich gehe davon aus, dass es jemand anderes war, der an diesen Berichten gearbeitet hat. Und auf die Nachfrage, woraus denn erkennbar sei, dass es sich um Berichte der BfL handelt, wurde mir erklärt, dass es sich aus diesem Buchstabenkürzel „A“ ergeben würde. Das deckt sich ja auch insofern mit Ihren Angaben, das ist der Buchstabe, der hinter diesem Datum jeweils aufzufinden war.
Ich hatte noch einmal gefragt, wie man das zuordnen kann und da wurde mir dann noch einmal mitgeteilt, dass es beim LKA eben wohl eine Liste geben würde, aus dem der Verfasser, also dass es da schon so ist, dass man dann den Verfasser dann auch zuordnen kann. Zu den handschriftlichen Notizen wurde mir dann mitgeteilt, dass es sich um handschriftliche Notizen des LfV handelt, also die arbeiten ja natürlich auch mit den Berichten. Und die Berichte sind ja jetzt schon mehrere Jahre alt. Also ich gehe davon aus, dass sie die Berichte bekommen, sie durchsehen und da dann ihre Kommentierungen machen. Das klang schon sinnvoll, was mir da erklärt wurde.
Und zu der Kennzeichnung der Dokumente „nicht gerichtsverwertbar“, damit konnte ich zunächst erst einmal gar nichts anfangen, weil, das deckt sich nicht mit der Information, die ich aus der Verschlussanweisung zum Beispiel kenne, „geheim“ oder „nur für den Dienstgebrauch“. Da habe ich dann auch noch einmal nachgefragt, also gestern noch einmal
nachgefragt und heute auch noch einmal die Rückmeldung bekommen, dass das nur ein interner Vermerk ist. Das hat gar keine Rechtswirkungen nach außen. In der Regel werden solche Kennzeichnungen vorgenommen, also mir wurde heute Morgen ein Beispiel genannt, dass wenn zum Beispiel eine Observation aus einer polizeieigenen Wohnung vorgenommen wird und man diese Wohnung immer noch gerne weiter nutzen möchte für weitere
Observationen, würde man so etwas reinschreiben, dass diese Wohnung halt nicht verbrannt wird. Aber Rechtswirkungen nach außen würde das nicht haben.
Das Ergebnis meiner Prüfung, also das, was ich jetzt hier rausgezogen habe, also ich kann auch bestätigen, dass die Berichte sich zum großen Teil auf Gemeinschaftsveranstaltungen von verschiedenen Gruppierungen beziehen, die sich aus dem Umfeld der BfLin, also in dem Umfeld, in dem sie sich bewegt hat, handeln. Hauptsächlich waren das Gemeinschaftstreffen, die eben in einer ganz bestimmten Einrichtung stattgefunden haben.
Die waren recht vage teilweise, also die Berichte waren recht vage und umschreibend verfasst und sie enthielten Informationen über Veranstaltungen, Bewegungen und geplante Aktionen. Es wurde von den Stimmungen verschiedener Veranstaltungen berichtet oder auch von den Gruppen berichtet und auch über die Sorgen, die in der Szene waren, also worüber man sich in der Szene Gedanken gemacht hat. Zum Beispiel, dass irgendwelche
sozialen Einrichtungen geschlossen werden, dass bestimmte politische Ereignisse stattgefunden haben und die Szene darüber bewegt war.
Und was ich nicht bestätigen kann, ist, also es waren die zwei direkt personenbezogenen Daten, die Sie hier auch genannt haben, die habe ich auch gesehen, also die tatsächlich durch Klarnamen genannt wurden, aber darüber hinaus habe ich noch einige andere gelesen. Und auch personenbeziehbare Daten durch Nennung von Funktionen zum Beispiel, Kürzeln, die mir in den Berichten aufgefallen sind. Also ich habe eine ganze Reihe von
Zitaten mir rausgeschrieben.
(Herr Krösser: Das müssen wir einmal abgleichen!)
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Also ich habe, ich weiß nicht, ob ich also … Es sind halt tatsächlich personenbezogene Daten. Also ich habe zum Beispiel einen, da ist ein Schreiben: „Hallo Klaus, ich habe vergessen, dir zwei Sachen zu erzählen. Erstens, am 13.12. ist in Kopenhagen ein EU-Gipfel“ und dann kommt ein Name von einer Person, die in einer Einrichtung, also ich nehme an, dass das eine Einrichtung ist, ich habe jetzt nicht geguckt, was das ist, „hat mich gefragt, ob ich da hinfahre“. Und dann kommt wieder unter zweitens, Punkt, Punkt, also das ist auch ein Klarname, erzählte heute, dass die also diese Bambulis gar nicht so toll finden und sie haben die „Bettlermarch-Orga-Menschen“ gebeten, also wenn man sie ganz genau durchguckt, es ist ein Hinweis auf den, ich weiß nicht, wie weit ich da jetzt eine Information

...
Vorsitzender: (Derjenige, der die Sitzung mit einer Definition von "Staatswohl" durch Herrn Schill persönlich eröffen ließ.)
Also, ich wundere mich auch gerade, ich formuliere es einmal
umgangssprachlich, das hat jetzt nicht gerade bei mir jetzt den großen Flash ausgelöst, der Bericht, weil ich jetzt nicht unbedingt wissen muss, glaube ich, wie der aufgebaut ist und Ähnliches, aber die Frage, die Sie letztendlich haben, wäre ja eine Frage gewesen, die Sie im Rahmen Ihrer Aktendurchsicht eigentlich gleich vor Ort hätten ja stellen können. Ist
offensichtlich nicht passiert oder gibt es da jetzt eine Anmerkung von Ihnen, Herr Professor Caspar?

...


Herr Krösser:
... Und dann möchte ich auch noch einmal einfach darauf hinweisen, ich glaube, auch das ist ein ganz normaler Prozess, dass man Rechtsauffassungen auch
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noch einmal austauschen muss. Also das ist auch, glaube ich, ein ganz normaler Vorgang.
Herr Professor Caspar hat seine Rechtsauffassung eben schon einmal so skizziert und jetzt wird man sich einfach noch einmal darüber unterhalten müssen, welche Rechtsaufassungen sind da gegeneinander und gegenüber zu stellen und wie sind die auf welcher Grundlage zu bewerten. Und dann werden wir abschließend auch klären müssen, mit welchen Rechtsinstrumenten können wir künftig arbeiten. ..."
... (kursiv Stellungen durch uns vorgenommen)
Der volle Wortlaut des Protokolls unter https://twitter.com/GAL_AntjesBuero

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